Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. 

Ergebnisse, insbesondere der sogenannte Energieverbrauchskennwert, werden nach aktuellem Stand in zusammengefasster und visuell aufbereiteter Form einer Farbskala von Grün nach Rot dargestellt. Rot entspricht hierbei einem schlechten Energiestandard. So soll er einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, den Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können. Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden.

Es gibt dabei zwei Arten von Energieausweisen:

- den Verbrauchsausweis

- den Bedarfsausweis

Beide Varianten sind 10 Jahre gültig. Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut uns zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden, ist der (teurere) bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Er basiert dabei auf einem technischen Gutachten und kostet ca. 150 bis zu ca. 1.000 Euro. Der Betrag differiert je nach Bundesland, Anbieter und Aufwand.

Für alle anderen Häuser reicht im Prinzip der preiswertere verbrauchsorientierte Ausweis. Der verbrauchsorientierte Ausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre und kostet ab ca. 30 Euro bis ca. 100 Euro.

Die Merkmale des Verbrauchsausweises: 

  • Listet den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre auf
  • Wird auf Grundlage der Heizkostenabrechnungen ausgestellt
  • Enthält keine Modernisierungsempfehlungen, da die Anlagentechnik und die Gebäudehülle nicht berücksichtigt werden
  • Wird zum Teil kritisch bewertet, da die energetischen Kennwerte stark von den Bewohnern und deren Nutzungsverhalten abhängen 

Die Merkmale des Bedarfsausweises:

  • Bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Wohngebäudes ergibt,
  • Wird auf Grundlage eines technischen Gutachtens ausgestellt,
  • Enthält Modernisierungsempfehlungen, die sich auf die Bausubstanz und Anlagetechnik beziehen
  • Gibt konkrete Hinweise auf energetische Schwachstellen.

ACHTUNG: Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro! Bauherrenverbände und Verbraucherzentralen raten Eigentümern meist zum Bedarfsausweis.

 

Wo bekomme ich den Energieausweis?

Während der Verbrauchsausweis zumeist von den jeweiligen Versorgern oder Messanbietern erstellt wird, kann ein Bedarfsausweis nur durch sogenannte "baubezogene Berufe" ausgestellt werden.

Das sind zum Beispiel Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister wie Heizungsbauer und Schornsteinfeger.

 

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