A

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Absetzung für Abnutzung ist die steuerliche Wertminderung von Objekten des Anlagevermögens im Zeitverlauf. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, dann können Sie über einen Zeitraum von 50 Jahren jährlich 2% des Kaufpreises für die Immobilie, jedoch nicht für das Grundstück, steuerlich als Ausgaben geltend machen. Nutzen Sie Ihre Immobilie selbst, dann ist die Absetzung nicht möglich.

Annuitätendarlehen

Das Annuitätendarlehen zeichnet sich durch gleichbleibende monatliche Rückzahlungsraten (= Annuitäten) aus. Der Zinsanteil an der Rate sinkt dabei kontinuierlich zugunsten des Tilgungsanteils. Für den Darlehensnehmer ist ein Annuitätendarlehen mit gleichbleibenden Rückzahlungsraten gut planbar.

Arbeitgeberdarlehen

Das Arbeitgeberdarlehen ermöglicht durch einen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten einer Baufinanzierung zu decken. Getilgt wird das Darlehen durch verringerte Lohnzahlungen. Der Verwaltungsaufwand ist in der Regel geringer und der Darlehensnehmer erhält bessere Konditionen. Die Leistung des Arbeitgebers ist freiwillig und es besteht kein Anspruch darauf.

Auflassung

Die Auflassung ist ein Rechtsbegriff und bedeutet, dass das Eigentum am erworbenen Grundstück vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Praktisch ist damit die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer ins Grundbuch gemeint. Die Auflassung ist im Normalfall Teil des notariellen Kaufvertrags und findet ca. 6-8 Wochen nach dessen Unterzeichnung statt.

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist ein Vermerk im Grundbuch, der die Rechte des Käufers auf das jeweilige Grundstück sichert und ist quasi als Vorstufe zur Auflassung zu sehen. Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch überweist der Käufer im Normalfall den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer.

 

B

Baufinanzierungsvergleich

Ein Baufinanzierungsvergleich lohnt sich immer, um festzustellen, welche Art der Baufinanzierung im Einzelfall am besten geeignet ist. Wir vom Fjorborg Finanzierungsservice prüfen immer verschiedene Finanzierungsmodelle, die von den jeweiligen individuellen Rahmenbedingungen abhängen, um die für Sie optimale Finanzierung zu finden. Sprechen Sie uns gerne an – wir sind für Sie da!

Bauförderung

Ein staatlich gefördertes Baudarlehen kann auch für Sie infrage kommen und lohnenswert sein. Dafür gibt es verschiedene Förderprogramme wie Wohnungsbauprämien bei Bausparverträgen oder auch direkte Vergünstigungen wie Tilgungszuschüsse oder vergünstigte Zinskonditionen durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Ob Sie die Voraussetzungen für ein bestimmtes Förderprogramm erfüllen, prüfen wir vom Fjorborg Finanzierungsservice.

Bauhelferversicherung

Fjorborg bietet Ihnen viele Möglichkeiten an, um beim Bau Ihres Hauses Eigenleistungen zu erbringen. Nicht alle Arbeiten können Sie alleine machen und Sie sind auf Unterstützung von Bauhelfern angewiesen. Alle Helfer, auch Freunde und Familie, die unentgeltlich für Sie arbeiten, müssen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, um sie gegen Unfälle abzusichern. Während die Berufsgenossenschaft jedoch nur direkte Arbeits- und Wegeunfälle absichert, kann eine zusätzliche Bauhelferversicherung durchaus sinnvoll sein, um auch Folgeschäden aus der Tätigkeit an der Baustelle abzusichern.

Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung sichert unvorhersehbare Schäden an der Immobilie sowie der Baustelle während der gesamten Bauzeit ab. Dazu gehören sowohl Schäden aus höherer Gewalt wie Hochwasser, Sturm und Hagel als auch Beschädigungen durch Vandalismus, Materialfehler oder Fahrlässigkeit. Schäden durch Feuer werden jedoch nie abgedeckt. Dafür muss eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden.

Baunebenkosten

Baunebenkosten sind Kostenpunkte, die zusätzlich zum Komplettpreis des Hausbaus anfallen und deshalb auch entsprechend einkalkuliert werden müssen. Dazu zählen grundsätzlich Notargebühren und Grunderwerbsteuer beim Kauf des Grundstücks und Arbeiten, die zur Baureifmachung des Grundstücks notwendig sind. Hierzu zählen Kosten für den Bauantrag, Einmessung, Erdarbeiten, Grundstücksringerder, Schnurgerüst, Grundleitungen, Miet-WC für die gesamte Bauphase, Baustrom und Bauwasser.

Bauspardarlehen

Im Bausparvertrag wird bei Vertragsabschluss eine Bausparsumme festgeschrieben, die zum Teil angespart werden muss. Hat der Bausparer genügend Kapital eingezahlt und erfüllt alle anderen Kriterien der Zuteilungsreife, dann wird der angesparte Betrag, das Bausparguthaben freigegeben. Liegen genug Sicherheiten vor, dann kann der Bausparer zusätzlich ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, welches die Differenz von Bausparguthaben und Bausparsumme des Vertrags darstellt. Die Zinsen werden bereits beim Abschluss des Bausparvertrags festgeschrieben und der Darlehensnehmer kann zudem jederzeit kostenfrei Sondertilgungen vornehmen.

Bausparguthaben

Das Bausparguthaben umfasst die eingezahlten Sparbeträge, gutgeschriebene Zinsen sowie staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage. Es ist das Eigenkapital zu einem Bauspardarlehen, welches bei Zuteilung eines Bausparvertrags in Anspruch genommen werden kann. Die Darlehenssumme ergibt sich dabei aus der Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben.

Bausparsofortdarlehen

Im Gegensatz zum angesparten Bausparvertrag gewährt die Bausparkasse beim Bausparsofortdarlehen zuerst ein Darlehen und der Darlehensnehmer schließt dazu parallel einen Bausparvertrag ab. Die Einzahlungen in den Bausparvertrag begleichen aber lediglich die Zinsen des Bausparsofortdarlehens. Bei Zuteilungsreife wird das Darlehen mit dem Guthaben teilweise abbezahlt. Die Restschuld tilgt der Kreditnehmer mit dem Bauspardarlehen aus dem parallelen Bausparvertrag.

Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag stellt einen Vertrag mit einer Bausparkasse dar, der das Ziel hat, durch Einzahlung von Sparraten ein gewisses Maß an Eigenkapital aufzubauen. Bei Erreichen eines bestimmten Guthabens und anderer Kriterien besteht ein Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen, das zweckgebunden ist und nur ausgezahlt wird, wenn damit eine Immobilie gekauft wird.

Beleihungswert

Der Beleihungswert einer Immobilie ist der Geldbetrag, zu dem die Immobilie langfristig relativ sicher verkauft werden kann. Im Falle eines Ausfalls der Baufinanzierung könnte der Darlehensgeber über eine Zwangsversteigerung diesen Geldbetrag mit hoher Wahrscheinlichkeit erzielen. Normalerweise liegt der Beleihungswert unter dem aktuellen Kaufpreis. Er ist zudem die oberste theoretische Grenze für die Vergabe eines Darlehens.

Bereitstellungszinsen

Je nach Baufortschritt wird eine Darlehenssumme in Teilbeträgen ausgezahlt – in Abhängigkeit der von Handwerkern, Bauhelfern und dem Bauunternehmen gestellten Rechnungen. Die Bank berechnet in dieser Zeit die Bereitstellungszinsen für die bereits zugesagte Darlehenssumme, da dieses Geld nicht anderweitig verwendet werden kann. Der Bereitstellungszins liegt deutlich unterhalb des Kreditzinses und wird für einen Zeitraum von einem Monat bis zu zwei Jahren gewährt.

Bonität

Mit der Bonität ist die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers gemeint, die zur Risikoeinschätzung von der Bank herangezogen wird. Dabei werden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers bewertet (Haushaltseinkommen, Ausgaben und bestehende andere Darlehen) und auch die persönliche Bonität geprüft. Dies geschieht meistens über die Abfrage möglicher Einträge bei einer Auskunftsdatei.

Beurkundung

Die notarielle Beurkundung betrifft sowohl den Kauf einer Immobilie als auch die Eintragung einer Grundschuld als Sicherheit ins Grundbuch. Durch die Notarurkunde wird der Eigentumsübergang vom Verkäufer auf den Käufer einer Immobilie festgeschrieben.

 

C

Cap-Darlehen

Das Cap-Darlehen ist eine Besonderheit der Baufinanzierung, da hier ein variabler Zinssatz und eine vorher festgelegte Zinsobergrenze (= Cap) vereinbart werden. Je nach Entwicklung des vereinbarten Referenzzinssatzes wird der Zinssatz alle 3-6 Monate neu festgelegt. Zudem können beim Cap-Darlehen jederzeit kostenfrei Sondertilgungen geleistet werden. Ein Cap-Darlehen bietet ein hohes Maß an Flexibilität und ist beispielsweise bei Zwischenfinanzierungen interessant.

 

D

Darlehenszinsen

Die Darlehenszinsen stellen den Preis für die Inanspruchnahme der Darlehenssumme dar. Der Zinssatz wird dabei pro Jahr angegeben, jedoch normalerweise monatlich gezahlt. Der Nominalzinssatz gibt dabei nur den reinen Darlehenszins wieder, während der effektive Jahreszinssatz auch anfallende Vermittlungsgebühren oder Bewertungskosten umfasst. Der effektive Jahreszinssatz ist der geeignetere Wert, um verschiedene Darlehen miteinander zu vergleichen.

 

E

Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins gibt die mit einer Finanzierung direkt verbunden Kosten wieder – nicht nur den Nominalzins, sondern auch weitere Kostenpunkte wie eine eventuelle Vermittlungsgebühr oder die Kosten zur Wertermittlung einer bestimmten Immobilie.

Energieausweis

Die Vorlage eines Energieausweises beim Kauf einer Immobilie ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Energieausweis stuft das Objekt in eine Energieeffizienzklasse ein. Klasse A steht dabei für eine besonders gute Energieeffizienz, Klasse I dagegen am Ende der Skala eine besonders schlechte Energieeffizienz. Aus dem Energieausweis lassen sich keine rechtlichen Ansprüche ableiten – er dient lediglich der Information.

Erbbauberechtigter

Ein Erbbauberechtigter hat das zeitlich begrenzte Recht, auf einem fremden Grundstück eine Immobilie zu errichten und diese für eigene Zwecke zu nutzen. Als Gegenleistung muss er dafür einen Erbbauzins an den Grundstücksbesitzer entrichten. Ein Erbbaurecht wird im gesonderten Erbbaugrundbuch eingetragen und gilt häufig für Laufzeiten von 75 bis 99 Jahren.

Erschließungskosten

Erschließungskosten fallen an, wenn ein Grundstück vor der Bebauung zunächst an das Wasser- und Stromnetz sowie an die Telekommunikationsinfrastruktur angeschlossen werden muss. Zusätzlich kann bei abgelegenen Grundstücken auch die Erschließung an den Verkehr durch den Bau einer Straße und eines Bürgersteigs notwendig sein.

EURIBOR

Die Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR) beschreibt einen Referenzzinssatz für Termingelder im Bankenzwischenhandel. Wenn eine Bank einem anderen Kreditinstitut kurzfristig Geld leiht, wird dabei ein Zinssatz erhoben, der sich am EURIBOR orientiert. Der EURIBOR gilt häufig auch als Referenzzinzsatz für variabel verzinste Darlehen (z. B. Cap-Darlehen).

 

F

Festzins

Der Festzins ist der vereinbarte Sollzinssatz für Finanzierungen. Er bleibt über eine vertraglich vereinbarte Laufzeit (= Zinsbindungsfrist) festgelegt und ist von der weiteren Entwicklung des Finanzmarktes unabhängig. Während der Zinsbindungsfrist kann eine Baufinanzierung nur aus triftigen Gründen vorzeitig abgelöst werden. Die Banken berechnen dann eine recht hohe Vorfälligkeitsentschädigung.

Fremdkapital

Fremdkapital sind alle finanziellen Mittel, die von Außenstehenden zur Verfügung gestellt und innerhalb eines festgelegten Zeitraums zurückgezahlt werden müssen. Bei der Baufinanzierung handelt es sich also um die in Anspruch genommene Darlehenssumme.

 

G

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein Gesamtregister über alle Grundstücke in einer Gemeinde und wird beim Grundbuchamt der entsprechenden Region geführt. Jedes Grundstück erhält darin ein Grundbuchblatt, in dem alle wichtigen Informationen zu den Ausmaßen sowie den Eigentums- und Schuldverhältnissen verzeichnet sind.

Grundschuld

Die Grundschuld stellt ein dingliches Recht dar, aus einem Grundstück einen bestimmten Geldbetrag zu fordern. Deshalb findet die Grundschuld heute vor allem Verwendung als Sicherheitsleistung für die Finanzierung einer Immobilie. Kann der Darlehensnehmer die Rückzahlungen nicht mehr leisten, so ist die Bank berechtigt durch eine Zwangsversteigerung der Immobilie die eigenen Forderungen zu bedienen. Nach Abzahlung eines Darlehens wird die Grundschuld entweder gelöscht oder für andere Finanzierungen in Anspruch genommen.

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird auf bebaubare sowie bebaute Grundstücke erhoben. Sie besteuert den reinen Grundbesitz und ist jährlich an die Kommune zu zahlen. Dabei wird das Grundstück einem Einheitswert unterworfen und mit einem von der jeweiligen Kommune individuell festgelegten Hebesatz ermittelt. Dieser ist gesetzlich auf minimal 200 % festgeschrieben, kann aber bis zu 1800 % betragen.

 

H

Hauskaufvertrag

Im Hauskaufvertrag vereinbaren der Käufer und der Verkäufer die wichtigsten Regelungen im Zuge des beabsichtigten Immobilienerwerbs. Darin ist auch geregelt, wie mit bestehenden Belastungen wie Grundschulden oder Erbbaurecht zu verfahren ist. Der Kaufpreis wird ebenfalls genannt. Ein Hauskaufvertrag bedarf immer der notariellen Beglaubigung.

Herstellungskosten

Die Herstellungskosten einer Immobilie umfassen alle Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Herstellung oder der Erweiterung des Objektes stehen – sämtliche Materialkosten sowie Liefer- und Arbeitskosten.

Hypothekenbank

Hypothekenbank ist ein Begriff aus dem Hypothekenbankgesetz (HBG), welches jedoch im Jahre 2005 durch das neue Pfandbriefgesetz abgelöst wurde. Alte Hypothekenbanken dürfen ihre Bezeichnung noch weiterführen. Mit Hypothekenbanken sind Finanzinstitute gemeint, die ihre Bankgeschäfte wie die Ausgabe von Baufinanzierungen durch Pfandbriefe refinanzieren dürfen. Pfandbriefe sind durch Grundpfandrechte wie Grundschulden oder Hypotheken besichert, die in das Grundbuch der zu finanzierenden Immobilie eingetragen werden.

 

I

Immobilienrente

Bei der Immobilienrente nehmen Rentner, die eine vollständig abbezahlte Immobilie besitzen, eine Hypothek (Grundschuld) auf ihr Objekt auf. Somit erhalten sie liquide Mittel und können den Ruhestand finanziell entspannter genießen. Für den Kredit müssen während der Nutzungsdauer keinerlei Zinsen bezahlt werden, da die Bank diese bis zum Auszug der Eigentümer und dem Verkauf der Immobilie stundet. Aus dem Verkaufserlös begleichen die Kreditnehmer oder deren Erben die Kreditsumme nebst Zinsen und können den Rest behalten. Beim Tod der Kreditnehmer können die Erben wählen, ob sie die Immobilie verkaufen möchten oder die Schulden aus eigenen Mitteln tilgen.

 

K

KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), eine Anstalt öffentlichen Rechts, stellt zahlreiche Förderprogramme und Zuschüsse für Privatpersonen und Unternehmen zur Verfügung. Im Bereich der Baufinanzierung sind dabei vor allem die Programme zur energetischen Sanierung und zum Kauf von energetisch saniertem Wohneigentum interessant. Darüber hinaus wird beispielsweise auch das altersgerechte Umbauen von Immobilien durch die KfW gefördert. Ob Sie für eine KfW-Förderung alle Voraussetzungen erfüllen, prüft der Fjorborg Finanzierungsservice für Sie.

Kombi-Darlehen

Ein Kombi-Darlehen eint die Vorteile aus einem klassischen Annuitätendarlehen mit den Vorteilen eines Immobilienkredits mit variablem Zinssatz. Die Gesamtfinanzierung wird in zwei Teile aufgeteilt in ein Annuitätendarlehen mit einer Sollzinsbindung von mindestens 5 Jahren und dem flexiblen Immobilienkredit, der alle drei Monate zum Termin der Zinsanpassung teilweise oder ganz abgelöst werden kann. Ein Kombi-Darlehen ist für Bauherren sinnvoll, die Planungssicherheit mit gleichzeitiger Flexibilität suchen und ggf. größere Zahlungseingänge wie z. B. die Auszahlung einer Lebensversicherung erwarten.

Kreditantrag

Die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit ist die Fähigkeit und die Bereitschaft einer Person oder eines Unternehmens, aufgenommene Schulden zurückzuzahlen. Sie ist die Grundvoraussetzung für eine Kreditbewilligung. Um die Bonität zu überprüfen, verlangen Banken Auskunft über Einkommens- und Vermögenssituation des Antragstellers. Prinzipiell wird die Bonität anhand einer Haushaltsrechnung eingeschätzt, d. h. das monatliche Einkommen der Bauherren den laufenden Kosten wie Versicherungen, Auto etc. gegenübergestellt. Selbstständige Unternehmer oder Freiberufler müssen bei Antragsstellung zwei positive Wirtschaftsjahre nachweisen können. Doch auch das ist keine Garantie für eine Darlehensbewilligung. Zur Vervollständigung des Kreditantrags verlangt die Bank Unterlagen über die Immobilie wie Kaufvertrag, Bauplan und Baukostenschätzung.

Kreditaufnahme

Viele Bauherren orientieren sich auf der Suche nach einem Baukredit zunächst an der Höhe der Zinsen. Allerdings sollten Aspekte wie Datenschutz, Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit des Anbieters ebenso genaustens berücksichtigt werden. Sprechen Sie uns an – wir haben langjährige Erfahrung mit verschiedenen Banken und beraten Sie gerne, um für Sie die optimale Baufinanzierung zu finden.

Kreditberechnung

Die Kreditberechnung ermöglicht es, den finanziellen und zeitlichen Aufwand einer Kreditaufnahme einschließlich Rückzahlung im Voraus möglichst genau zu ermitteln und auf den finanziellen Spielraum des Kreditnehmers abzustimmen. Berechnet werden können u. a. die erforderliche Rückzahlungsrate, die Laufzeit bzw. eine eventuell verbleibende Restschuld, der mögliche Kreditbetrag oder der Zinssatz. Ermittelt wird auch der Gesamtaufwand an Zinsen und Gebühren, sowie der effektive Jahreszins, der eine wichtige Vergleichsgröße für Kredite und Darlehen darstellt.

 

M

Modernisierungskredit

Ein Modernisierungskredit ist gegenüber einer Baufinanzierung schon bei kleineren Kreditsummen verfügbar und muss nicht per Grundschuld besichert werden. Der Immobilieneigentümer kann das Darlehen wie einen herkömmlichen Ratenkredit beantragen und abzahlen. Als Besonderheit wird lediglich ein Nachweis über den Besitz einer Immobilie verlangt. Einige Banken verlangen zudem im Nachhinein Beweise für die durchgeführten Modernisierungen.

 

N

Nachrangdarlehen

Bei einer Baufinanzierung wird die Bank als erster Gläubiger erstrangig ins Grundbuch eingetragen. Angenommen, Sie möchten nun eine weitere Baufinanzierung aufnehmen, während die erste noch läuft, dann wird die Bank, die Ihnen die zweite Baufinanzierung gewährt, hinter Ihrer ersten Bank nachrangig ins Grundbuch eingetragen. Auch die zweite Bank erhält dann durch den Grundbucheintrag eine Sicherheit für das verliehene Geld. Falls Sie anschließend zahlungsunfähig werden, bedeutet das: Zuerst darf die erste Bank ihr dingliches Verwertungsrecht in die Praxis umsetzen, und dann die zweite Bank. Typische Nachrangdarlehen stellen in diesem Zusammenhang Bausparkredite dar, die ergänzend zu einer klassischen Immobilienfinanzierung genutzt werden. Aufgrund des höheren Risikos werden Nachrangdarlehen meistens mit einem höheren Zinssatz belegt.

Notargebühren

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Kauf eines Grundstücks und einer Immobilie notariell beglaubigen zu lassen. Die Notargebühren sind Baunebenkosten, die vom Kaufpreis der Immobilie abhängig sind. Zusätzlich übernimmt der Notar auch die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch und übermittelt die Änderungen an das Grundbuchamt. Je nach Höhe des Kaufpreises sollten Immobilienkäufer für den Notar durchschnittlich zwischen 2.500 und 6.000 Euro einplanen.

 

P

Privatdarlehen

Bei einem Privatkredit handelt es sich um einen Kredit an Verbraucher für nicht geschäftliche Zwecke. Doch Privatkredit ist nicht gleich Privatkredit. Hinter dem Begriff verbergen sich zwei Wege, an Geld zu kommen. Zum einen ist ein Privatkredit ein Darlehen einer Bank an einen privaten Haushalt bzw. Kreditnehmer, also ein gewöhnlicher Konsumenten- oder Ratenkredit. Zum anderen bezeichnet der Begriff Privatkredit ein Verbraucher-Darlehen von privat – also einen Kredit von Privatpersonen. Hierbei kann es sich um einen oder mehrere private Kreditgeber handeln, die z. B. über spezielle Online-Plattformen Kreditnehmer und Kreditgeber zusammenbringen. Darüber hinaus kann ein privater Kredit auch direkt vergeben werden, etwa zwischen Familienangehörigen oder Bekannten.

Prolongation

Bei der Prolongation – der Verlängerung der Baufinanzierung bei Ihrer jetzigen Bank – fallen keine Verwaltungskosten an. Sie müssen einfach nur den neuen Vertrag bei Ihrer bisherigen Bank unterschreiben. Banken weisen in der Regel ein halbes Jahr vor Ablauf des Vertrags darauf hin und unterbreiten Ihnen ein neues Angebot. Sicherlich die bequemste Variante für Sie, jedoch nicht unbedingt die beste. Banken arbeiten mit einem Konditionstableau und bieten Ihnen standardmäßig nach Tabelle den aktuellen Zinssatz an. Wer jetzt unkritisch zusagt, vergibt sich vielleicht die Chance auf eine günstigere Anschlussfinanzierung auch bei seiner jetzigen Bank, denn erfahrungsgemäß ist immer ein Verhandlungsspielraum – zurzeit von einem halben Prozentpunkt – gegeben.

 

R

Ratenkredit

Der Ratenkredit stellt eine gängige Kreditform in Deutschland dar und beschreibt ein Darlehen, welches sich in gleichbleibend hohen Raten zurückzahlen lässt. Daher wird der Ratenkredit auch als Annuitätendarlehen bezeichnet. Die Ratenhöhe bleibt über den gesamten Zeitraum hinweg gleich, jedoch verringert sich mit jeder Rate der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils innerhalb der Rate. Das liegt daran, dass Banken immer nur auf die Restschuld Zinsen berechnen dürfen, die mit jeder Rate abnimmt.

Restschuld

Eine Baufinanzierung wird heute in den meisten Fällen mit einem gebundenen Sollzins aufgenommen. Die Zinsbindungsfrist bezeichnet man deshalb Kreditlaufzeit. Da ein Kredit nach 10-20 Jahren jedoch häufig noch nicht komplett abbezahlt ist, verbleibt eine Restschuld. Diese kann entweder durch eigene Ersparnisse beglichen oder durch eine Anschlussfinanzierung weiter finanziert werden. In diesem Fall haben Kreditnehmer die Wahl, ihre Baufinanzierung bei der bisherigen Bank zu neuen Konditionen zu verlängern (Prolongation) oder zu einer anderen Bank zu wechseln Umschuldung.

 

S

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren stellt eine Methode zur Berechnung des Immobilienwertes dar. Sie konzentriert sich auf die rein materiellen Werte wie den Bodenwert, den Gebäudewert und den Wert der Außenanlagen. Das Bewertungsverfahren findet vor allem bei Objekten Verwendung, die als Eigenheim genutzt werden, da die möglichen Mieteinnahmen einer Immobilie nicht mit in die Bewertung einbezogen werden. Bei der Nutzung einer Immobilie als Kapitalanlage stellt das Ertragswertverfahren hingegen die bessere Alternative dar.

Sondertilgungen

Unter einer Sondertilgung versteht man die einmalige oder regelmäßige Zahlung einer bestimmten Summe außerhalb der vereinbarten monatlichen Raten zur Tilgung eines Kredits. Durch eine Sondertilgung können Sie jedes Jahr mehrere Tausend Euro extra einzahlen. Dadurch verringert sich die Restschuld für ihr Baudarlehen schneller und die Laufzeit wird verkürzt. Sondertilgungen sind jedoch nur dann möglich, wenn Ihre Bank ein Sondertilgungsrecht einräumt. Dieses kann entweder kostenlose Sondertilgungen vorsehen (i. d. R. bis zu 5 %) oder Tilgungen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Da sich die Banken gerade die Möglichkeit kostenfreier Sondertilgungen fast immer durch Zinsaufschläge bezahlen lassen, ist eine solche Option im Kreditvertrag nur dann sinnvoll, wenn der Kreditnehmer auch wirklich mit entsprechenden finanziellen Mitteln plant.

Sollzins

Sollzinsen sind die Zinsen, welche Banken im Allgemeinen auf einen Kredit bei der Vergabe erheben. Der Sollzins beinhaltet nicht die Tilgung einer Baufinanzierung und auch keine Nebenkosten. Aus diesem Grund ist bei einem Kreditvergleich auch nur der effektive Jahreszins sinnvoll, da er auch einen Großteil der direkten Finanzierungsnebenkosten mit abbildet. Banken schreiben den Sollzins bei Baufinanzierungen im Regelfall für einen gewissen Zeitraum fest (gebundener Sollzins). Während dieser sogenannten Zinsbindung kann das Darlehen vom Kreditnehmer nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Baufinanzierungen weisen oft hohe Kreditsummen und lange Laufzeiten auf. Aus diesem Grund kommt dem Sollzins als Kostenfaktor eine große Bedeutung zu, denn schon kleine Zinsunterschiede sorgen für große Differenzen bei den Kosten eines Baukredits.

Sparphase

Bevor ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, zahlt der Anleger nach Abschluss des Vertrags zunächst regelmäßig oder einmalig Geld ein und erhält dafür eine Guthabenverzinsung. In dieser Sparphase wird ein gewisser Anteil der Bausparsumme (zwischen 40 und 50 %) angespart. Nach der Zuteilung beginnt die Darlehensphase, wenn der Bausparer das zugesagte Bauspardarlehen tatsächlich in Anspruch nimmt.

 

 

T

Tilgung

Bei der Tilgung eines Darlehens handelt es sich um die Rückzahlung der Darlehenssumme. Neben der reinen Tilgung sind zudem noch die vereinbarten Zinsen zu zahlen. Im Bereich der herkömmlichen Baufinanzierungen lässt sich die Höhe der anfänglichen Tilgung durch den Kreditnehmer bestimmen. Je höher er die Tilgung wählt, desto höher fällt die Rückzahlungsrate aus. Im Gegenzug verkürzt sich die Laufzeit, was wiederum die Zinskosten erheblich senkt.

Tilgungsplan

Die kreditführende Bank erstellt bei Vertragsabschluss einen Tilgungsplan. Diese zeigt Ihnen auf Basis Ihrer Konditionen – Zinssatz, Laufzeit und anfänglich gewählte Tilgung – die Eckdaten Ihrer Baufinanzierung auf: Höhe der Rückzahlungsrate, der jeweiligen Tilgungs- und Zinsanteile einzelner Jahre oder Monate sowie der Restschuld am Ende der Zinsbindung.

 

U

Umschuldung

Darlehensvertrag verlängern oder umschulden? Diese Frage stellen sich viele Bauherren, wenn die vereinbarte Laufzeit erreicht ist und eine Anschlussfinanzierung benötigt wird. Sicherlich ist es bequemer, die Baufinanzierung bei der bisherigen Bank zu verlängern. Doch trotz anfallender Umschuldungskosten kann sich die Gesamtbelastung eines neuen Kredits bei einem anderen Anbieter im Vergleich zum Bestandskredit verringern. Entscheiden Sie sich nach Ablauf des Vertrags für eine andere, günstigere Bank, dann fallen für Sie lediglich Notarkosten für die Änderung im Grundbuch an. Bei einer Anschlussfinanzierung entfällt dies natürlich, da Ihre bisherige Bank ja bereits eingetragen und die Gesamtschuld unverändert ist.

 

V

Variable Darlehen

Bei variablen Darlehen erfolgt im Gegensatz zum klassischen Tilgungsdarlehen eine Zinsanpassung nicht über einen Zeitraum von mehreren Monaten oder Jahren, sondern sie werden den aktuellen Bedingungen am Markt alle drei Monate angepasst. Variable Darlehen eignen sich daher vor allem für kurzfristige Finanzierungen. Dies kann sowohl eine Finanzierung von Teilbeträgen oder eine optimierte Beimischung zu langfristigen Krediten mit einem festen Sollzinssatz sein (Kombi-Darlehen).

Vermögenswirksame Leistungen (VwL)

Vermögenswirksame Leistungen sollen Arbeitnehmern helfen, selbst Vermögen aufzubauen. Millionen von Arbeitnehmern haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld. VL-Verträge werden als Banksparpläne, Fondssparpläne, Bausparverträge oder für die Tilgung eines Baukredits angeboten. Ob einem Angestellten vermögenswirksame Leistungen zustehen, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Bis zu bestimmten Verdienstgrenzen gibt es außerdem einen staatlichen Zuschuss.

Vollstreckungsunterwerfung

Die Vollstreckungsunterwerfung ist im Zusammenhang mit der Besicherung von Baufinanzierungen heute sehr wichtig. Dabei geht es um die Regelung, dass sich der Kreditnehmer bei Zahlungsschwierigkeiten in Bezug auf die Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück unterwirft. Die Bank muss also nicht erst Klage erheben, um ihre Forderungen aus dem Baukredit zu befriedigen. Bereits nach einem Ausfall von zwei Kreditraten und dem Verstreichen der Mahnfristen können Banken ihr Recht auf eine Zwangsvollstreckung ausüben.

Volltilgerdarlehen

Ein Volltilgerdarlehen ist ein Darlehen, bei der am Ende der vereinbarten Laufzeit keine Restschuld übrig bleibt und eine Anschlussfinanzierung daher unnötig wird. Bei einem Volltilgerdarlehen wird die anfängliche Tilgung so hoch angesetzt, dass sie während der Laufzeit bereits die komplette Kreditsumme ausmacht, oder die Laufzeit extrem ausgedehnt. Somit ist ein Volltilgerdarlehen durch die höheren Rückzahlungsraten finanziell zwar schwieriger zu stemmen, bringt jedoch in Einzelfällen durch eine schnellere Tilgung deutliche Einsparungen bei den Zinskosten mit sich. Wird die Laufzeit hingegen in die Länge gezogen, ergeben sich am Ende sogar noch höhere Zinskosten.

Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist immer dann zu zahlen, wenn ein Kreditnehmer eine Baufinanzierung oder einen Ratenkredit entgegen der vertraglichen Vereinbarung vorzeitig ablösen oder Sondertilgungen über die vereinbarte Höhe hinaus leisten möchte. Bei Krediten mit gebundenem Sollzins kann der Kreditnehmer jedoch nach 10 Jahren das rechtmäßige außerordentliche Kündigungsrecht nutzen, ohne dass hierbei eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.

 

W

Wertermittlung

Die Wertermittlung einer Immobilie ist immer dann interessant, wenn diese verkauft oder beliehen werden soll. Es gibt verschiedene Bewertungsformen, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Einen guten Anhaltspunkt bietet dabei die Ermittlung des Wertes anhand der Beschaffenheit des Objekts wie Baujahr, Größe, Bauart und Zustand sowie der Lage und dem Bodenrichtwert. Die Sachwertermittlung der Immobilie kann nun mit verschiedenen Rechenmethoden ermittelt werden. Banken gehen davon aus, dass die Lebensdauer eines Hauses 80 Jahre beträgt. Neben dem Alter berücksichtigen sie bei ihrer Bewertung auch die Gebäudeart und die Zusammensetzung der Baufläche. Im Vergleichsverfahren wird nach möglichst ähnlichen Objekten gesucht, die bzgl. ihrer Lage und Beschaffenheit dem zu bewertenden Objekt ähneln. Hier werden Verkaufswerte vergleichbarer Immobilien aus der Vergangenheit herangezogen, was letztendlich nur einen angenäherten Verkehrswert einer Immobilie widerspiegeln kann.

 

Z

Zinsen

Als Zins bzw. Zinsen wird der Geldbetrag bezeichnet, mit dem ein Schuldner für geliehenes Geld bezahlt. Die Höhe der Zinsen wird in Prozent gemessen und durch den Zinssatz angeben. Der Zinssatz bezieht sich dabei immer auf einen festgelegten Zeitraum. In der Regel wird der Zinssatz für ein Jahr angegeben. Bei der Angabe der Zinsen unterscheiden die Banken zwischen Nominalzins (auch gebundener Sollzins) und dem effektiven Jahreszins. Dieser enthält auch die Nebenkosten wie Abschlussgebühren oder Vermittlungsgebühren für einen Kredit. Somit ist der effektive Zinssatz das bessere Kostenmaß zum Vergleich von Baukrediten.

Zinsbindungsfrist

Die Zinsbindungsfrist beschreibt in der Immobilienfinanzierung den Zeitraum, innerhalb dessen der Zinssatz für einen Kredit garantiert gleich bleibt. Veränderungen der Marktzinsen haben während der Zinsbindungsfrist keinerlei Auswirkungen auf ein bereits abgeschlossenes Baudarlehen. Im Gegenzug kann die Bank während des Zeitraums ebenfalls sicherer planen, weil zumindest bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren eine vorzeitige Kündigung innerhalb der Zinsbindungsfrist sehr schwierig ist.

Zuteilungstermin

Der Zuteilungstermin ist ein wichtiger Zeitpunkt im Verlauf eines Bausparvertrags. Zu diesem Termin erhält der Sparer die Zuteilung für seinen Bausparvertrag und kann nun sein Recht auf das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Bausparkassen können ihren Kunden genau vorrechnen, wann sie die Bausparsumme voraussichtlich zuteilen werden. Eine feste Zusage dürfen sie allerdings nicht geben. Ihre Rechnung gilt nur unter dem Vorbehalt, dass sich die Zielbewertungszahl nicht erhöht, die der Vertrag vor einer Zuteilung erreichen muss. Die Zuteilungsfristen der Bausparkassen sind jedoch schon seit vielen Jahren stabil.

Zweckerklärung

Die Zweckerklärung ist ein wichtiger Bestandteil der Grundschuld bei Immobiliendarlehen. Als Sicherheit für einen Baukredit über mehrere Hunderttausend Euro verlangen Banken die einer Grundschuld. Da diese jedoch unabhängig von der jeweiligen Forderung existiert, muss der Sicherungszweck in der Zweckerklärung vereinbart werden. Gäbe es diese nicht, hätte die Bank theoretisch auch nach Abzahlung des Baudarlehens noch das Recht auf Vollstreckung des Grundpfandrechts. Die Zweckerklärung legt jedoch genau fest, dass der Sicherungszweck mit der Abzahlung des Baudarlehens entfällt. Eine Zweckerklärung für Grundschulden sollte konkrete Formulierungen enthalten. Unter anderem werden die Höhe des Darlehens, der Zinssatz sowie das Objekt, auf das die Grundschuld eingetragen ist, fixiert.

Zwischenfinanzierung

Eine Zwischenfinanzierung wird im Rahmen einer Baufinanzierung notwendig, wenn Sie einen größeren Betrag zahlen müssen und die betreffende Summe erwarten, aber noch nicht zur Verfügung haben. Häufig wird eine Zwischenfinanzierung bei einem Bausparvertrag genutzt, da hier der Zuteilungstermin für das Bauspardarlehen nicht genau feststeht. Oder aber der Erlös aus dem Verkauf der alten Immobilie fehlt noch. Die Laufzeiten einer Zwischenfinanzierung bewegen sich häufig im kurzfristigen Bereich auf bis zu 24 Monaten und die mögliche Kreditsumme orientiert sich am zu erwartenden Eigenkapital. Es existiert jedoch keinerlei Zinsbindung, was die Kosten dieser Finanzierungsform je nach Zinsentwicklung durchaus steigern kann. Eine Zwischenfinanzierung ist grundsätzlich auch ohne Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch möglich. Viele Banken bestehen jedoch darauf, um eine Sicherheit für das Darlehen zu besitzen.